Sowohl die Agenturen für Arbeit als auch Jobcenter können arbeitslose und erwerbstätige Personen mittels Bildungsgutscheinen finanziell bei einem Weiterbildungswunsch fördern. Personen mit Bildungsgutschein können selbst einen zertifizierten Bildungsträger auswählen, um an einer Qualifizierung teilzunehmen. Auf dem Bildungsgutschein ist dabei u.a. das Qualifizierungsziel vermerkt, zum Beispiel Triebfahrzeugführer:in Klasse B im Personen- und Güterverkehr oder Busfahrer:in mit Führerscheinklasse D/DE und Zusatzqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) (Schlüsselzahl 95) – zwei Beispiele für Berufsgruppen mit Engpässen, die für die Verkehrswende benötigt werden (z.B. Zika u.a. (2022): Fachkräftemonitoring für das BMAS. Mittelfristprognose bis 2026).
Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6239) auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/5965) im Überblick:
Die Verkehrswende setzt unter anderem einen umfassenden massiven Ausbau des Öffentlichen Personen(nah)verkehrs voraus. Aber diese Verkehrsmittel müssen auch gesteuert werden – ohne weitere Fachkräfte wird die Transformation nicht stattfinden. Neben grundständigen Ausbildungen zum Berufskraftfahrer werden viele Beschäftigte durch Weiterbildungen qualifiziert. Die Kleine Anfrage beschäftigt sich damit, in welchem Umfang die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich fördern.
Konkrete Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung (im Detail ab S. 2):
- Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter fördern jährlich rund 5.000 Eintritte in Weiterbildungen zum Bus-/Straßenbahnfahrer und ca. 2.000 Eintritte in Weiterbildungen zum Triebfahrzeugführer Eisenbahn. Das sind rund 2 Prozent aller mit Bildungsgutscheinen geförderten Maßnahmen. Zum Vergleich: Fahrzeugführung im Bereich Spedition/Logistik (ohne Personenverkehr) umfasst ca. 15 Prozent der Förderungen.
- Weiterbildungen zum Bus-/Straßenbahnfahrer werden etwas häufiger erfolgreich beendet als im Durchschnitt aller geförderten Bildungsmaßnahmen (und hier: Arbeitsagentur häufiger als Jobcenter), dafür arbeiten aber sechs Monate nach Abschluss nur rund 1/3 der Geförderten im neu erlernten Beruf.
- Weiterbildungen zum Triebfahrzeugführer Eisenbahn werden etwas seltener erfolgreich abgeschlossen als im Durchschnitt (Arbeitsagentur häufiger als Jobcenter), dafür arbeiten sechs Monate nach Abschluss über 60 Prozent der von der Arbeitsagentur Geförderten im neu erlernten Beruf – bei den Jobcenter-Geförderten ist das nicht der Fall.
- Frauen nehmen nur selten an Weiterbildungen zur Bus-/Triebfahrzeugführerin teil
(ca. 6-10 Prozent der Geförderten).
Mein Kommentar zu den Ergebnissen:
Jessica Tatti, MdB, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag